Das sind die 7 wichtigsten Entscheider in der Gemeinde
Wer die Gemeinden richtig ansprechen möchte, muss wissen, mit wem er sprechen muss. Gemeinden bestehen aus vielen wichtigen Elementen, aber nicht alle von ihnen sind Entscheider. Lesen Sie hier, wer die einflussreichsten Personen in Österreichs Kommunen sind.
Gemeinden gestalten Heimat
Gemeinden sind die Kernzellen des Landes: politisch unabhängig, räumlich begrenzt und selbstverwaltet. Dort gestalten die Bewohner gemeinsam mit Politik und Verwaltung den Lebensraum Gemeinde. Dementsprechend vielfältig sind die Aufgaben in den Kommunen.
- Technische Versorgung: Wasser, Abwasser, Strom, ÖPNV, Müllabfuhr, Beleuchtung, Straße und Verkehr
- Bauen und Planen: Straßen, öffentliche Gebäude, Wohnen, Stadt- und Verkehrsplanung, Grünanlagen
- Soziales: Kindergärten, Altenheime, Gesundheitspflege, Krankenhäuser, Sportplätze, Jugend- und Sozialhilfe
- Ordnungsfunktionen: Meldewesen, Feuerwehr, polizeiliche Aufgaben, Rettung, Gewerbeaufsicht, Bauordnung
- Kulturelle Tätigkeiten: Schulegebäude, Erwachsenenbildung, Büchereien, Theater, Museen, Freizeiteinrichtungen
Das sind die Entscheidungsträger in der Gemeinde:
Viele Menschen mit unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern arbeiten für Gemeinden. Sie erledigen Verwaltungsaufgaben, erarbeiten Beschlüsse und setzen diese in die Praxis um. Sie sorgen täglich dafür, dass die Lebensqualität hoch gehalten wird.
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister wird im Regelfall alle fünf oder sechs Jahre gewählt. In den meisten Fällen wird der Bürgermeister direkt vom Volk gewählt, lediglich in Niederösterreich, der Steiermark und Wien erfolgt die Wahl durch den Gemeinderat. Er ist Chef der Verwaltung und Repräsentant der Gemeinde. Er hat das Antrags- und Stimmrecht und darüber hinaus Organstellung, das heißt er trifft Entscheidungen in eigener Verantwortung, für die kein Beschluss notwendig ist.
Der Vizebürgermeister
Jede Gemeinde hat einen bis drei Vizebürgermeister, abhängig von der Gemeindegröße und dem Wahlergebnis. Manche Gemeinden bestellen einen „Ortsvorsteher“ als Vertreter des Bürgermeisters in der jeweiligen Katastralgemeinde.
Der Stadtrat und Gemeinderat
Der Gemeinderat, auch Gemeindevertretung genannt, wir alle vier, fünf oder sechs Jahre von der Bevölkerung gewählt. Er entscheidet über grundlegende Angelegenheiten der Gemeinde, ist Teil der Exekutive und überwacht die Verwaltung. Es gibt 40.000 Gemeinderäte in Österreich die ihr Amt ehrenamtlich ausüben.
Der Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand ist die „Regierung“ einer Gemeinde und übernimmt üblicherweise die Vorberatung jener Themen, die in den Tätigkeitsbereich des Gemeinderats fallen. Konkrete Aufgabenbereiche können dem Gemeindevorstand im Einzelfall übertragen werden.
Der Amtsleiter
Der Amtsleiter einer Gemeinde übernimmt die Leitung des Inneren Dienstes der Gemeinde. Er trägt die Verantwortung für alle Bediensteten der Gemeinde. Er untersteht dem Bürgermeister und wird von ihm bestellt. Amtsleiter sind in der Regel zeichnungsbefugt und bestellbefugt.
Der Bauhof
Im Bauhof findet man, dem gut ausgebildeten Bauhofleiter unterstellt, die „Arbeiter“ jeder Gemeinde. Bei der Beschaffung neuer Geräte sind der Bürgermeister und der Gemeinderat auf ihr Fachwissen angewiesen. Zu den wichtigsten Aufgaben im Bauhof zählen: Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden, Plätzen und Grünanlagen, Erhaltung von Straßen, Beleuchtung, Wasserver- und Müllentsorgung sowie Winterdienst.
Der Gemeindebedienstete
Weitere Gemeindebedienstete, wie etwa Verwaltungsbeamte, sorgen für den reibungslosen Ablauf der täglichen Arbeit in den Gemeinden. Ihnen können unterschiedliche Tätigkeiten zukommen, wie etwa die Beschaffung oder das Ausschreibungsmanagement. Als ausführende Organe sind sie oft nah an der Praxis und daher ein wesentlicher Bestandteil von Entscheidungen in Gemeinden.
Wenn ich vom Bürgermeister keine Antwort zu Verwaltungsangelegenheiten und Aufgaben erhalte,
wer ist dann dessen Vorgesetzter, der mir verbindlich und verpflichtend Antwort geben muss?
Sehr geehrter Herr Irmler,
leider kenne ich das Bundesland nicht, aus dem Sie schreiben. Die Vorschriften sind je nach Bundesland leicht unterschiedlich. Ich habe, da ich selbst aus Niederösterreich komme, das NÖ Auskunftsgesetz vom 18. Mai 2017 angeschlossen. Demnach können Sie schriftlich eine Auskunft oder abschlägigenfalls einen Bescheid verlangen, der dann bekämpft werden kann (§ 13). Sollte die Gemeinde nicht reagieren gilt die Säumnisbeschwerde gemäß AVG.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000048
Fall Sie aus einem anderen Bundesland kommen, muss oder sollte es dort ähnliche Bestimmungen geben.
In der Hoffnung, Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Hans Braun